Vorgerichtliches Inkasso

Schritt für Schritt zu Ihrem Recht –
mit einem bedarfsgerechten Inkassoprozess

Vorgerichtliches Inkasso

Befindet sich ein Leistungsempfänger im Verzug und ist dazu das kaufmännischen Mahnwesen (Debitorenmanagement) erfolglos geblieben, leiten wir den klassischen Inkassoprozess mit der 1. außergerichtlichen Inkassomahnung ein. Hierbei informieren wir den Leistungsempfänger schriftlich über seine Zahlungsverpflichtung und geben ihm die Gelegenheit, die offenen Beträge innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.

Die schriftliche Ansprache gegenüber dem Leistungsempfänger richten wir darauf aus, eine gemeinsame Lösung zu finden und in einen offenen Dialog zu treten. Zu unserem vorgerichtlichen Inkassoprozess gehört außerdem die telefonische Kontaktaufnahme, sofern uns die Telefonnummer vorliegt, sowie der Abschluss von Ratenzahlungsvergleichen. Das vorgerichtliche Inkassoverfahren ist zweistufig. Kann innerhalb der ersten 10 Tage keine Lösung mit dem Leistungsempfänger erzielt werden, wird mit Ablauf des 14. Tages, vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens, noch eine zweite schriftliche Zahlungserinnerung verschickt. So hat Ihr Leistungserbringer stets ausreichend Zeit, die offene Forderung zu begleichen oder eine Klärung herbeizuführen.

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