Ist das außergerichtliche Inkasso erfolglos geblieben, folgen wir dem klassischen Prozess und leiten, nach Verstreichen der in der zweiten Mahnung gesetzten Frist, das gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen zentralen Mahngericht ein. Das gerichtliche Inkasso beginnt mit Beantragung eines Mahnbescheides. Dieser enthält eine weitere Zahlungsfrist von 14 Tagen. Verstreicht diese Frist erneut ohne Reaktion des Leistungsempfängers und legt dieser bei Gericht keinen Widerspruch ein, wird als nächstes der Vollstreckungsbescheid beantragt. Mit Erlass des Vollstreckungsbescheids ist die Forderung tituliert und kann nun vollstreckt werden. Nach 14 Tagen ist der Titel zudem rechtskräftig und der Leistungsempfänger kann kein Rechtsmittel mehr einlegen. Sollte der Leistungsempfänger jedoch im gerichtlichen Verfahren Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben, bieten wir Ihnen die unmittelbare Weiterbearbeitung der Angelegenheit durch unseren branchenerfahrenen Kooperationsanwalt an. Alternativ können wir die Angelegenheit selbstverständlich auch einem Anwalt Ihrer Wahl übergeben.
Im Gesundheitswesen kommt es regelmäßig vor, dass Patienten aus dem Ausland behandelt oder transportiert werden müssen – und dies nicht nur in...
Sollte die wirtschaftliche Situation des Leistungserbringers ergeben, dass eine Realisierung der noch offenen Forderung aktuell nicht möglich ist,...
Der Inkassoprozess beinhaltet unterschiedliche Stufen, die je nach Situation mit den entsprechenden rechtlichen Schritten begleitet werden müssen....