Sollte die wirtschaftliche Situation des Leistungserbringers ergeben, dass eine Realisierung der noch offenen Forderung aktuell nicht möglich ist, bieten wir Ihnen die Übernahme der Forderung in eine Langzeitüberwachung an. Im Überwachungsprozess wird die Bonität des Leistungsempfängers regelmäßig durch die eingebundenen Auskunfteien geprüft. Gleiches gilt für Änderungen in der Anschrift und die Ermittlung des Aufenthaltsortes. Die Realisierungschancen für uneinbringlich geglaubte Forderungen können sich über die Zeit positiv verändern. So kann sich die Jobsituation des Leistungsempfängers verbessern, aber auch Erbsituationen, Geldgewinne oder eine Heirat können sich positiv auf die Liquidität auswirken. Das Überwachungsverfahren kann dabei nach Titulierung und erfolgloser erster Vollstreckung beginnen. Es kann aber auch schon außergerichtlich eingeleitet werden, wenn ersichtlich ist, dass weitere kostenauslösende Maßnahmen aktuell nur zu einer Erhöhung des Schadens, und damit der Außenstände, führen würden.
Im Gesundheitswesen kommt es regelmäßig vor, dass Patienten aus dem Ausland behandelt oder transportiert werden müssen – und dies nicht nur in...
Ist das außergerichtliche Inkasso erfolglos geblieben, folgen wir dem klassischen Prozess und leiten, nach Verstreichen der in der zweiten Mahnung...
Der Inkassoprozess beinhaltet unterschiedliche Stufen, die je nach Situation mit den entsprechenden rechtlichen Schritten begleitet werden müssen....