Im Rahmen einer Erbenermittlung wird nach den Verwandten eines Erblassers gesucht, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des
Verstorbenen in Frage kommen. Häufig entsteht nach dem Tod des Schuldners und Erblassers eine unklare Situation. Besteht noch eine Chance die
gegen den Erblasser entstandene offene Forderung gegenüber einem Angehörigen zu realisieren? Oder wurde das Erbe ausgeschlossen oder gar
ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet?
Als Gläubiger wünscht man sich hier schnellstmöglich Klarheit, um die nächsten Schritte und den Umgang mit der offenen Forderung wirtschaftlich
abschätzen zu können. Hier hilft eine Anfrage beim zuständigen Nachlassgericht weiter. Dies ist nach einem Teil der Rechtsprechung als
Angelegenheit der freien Gerichtsbarkeit eingestuft. Da dort eine Vertretung des Gläubigers den Rechtsanwälten vorbehalten ist, bieten wir hier,
durch einen unserer Kooperationsanwälte, über Ihr Online-Kundenportal oder bei direkter Anfrage über unsere sonstigen Kontaktkanäle eine direkte
anwaltliche Erbschaftsanfrage beim jeweils zuständigen Nachlassgericht an. Dies spart Zeit und führt unmittelbar zu einer Auskunft.
Das Mandatsverhältnis für die Anfrage kommt hier mit dem Anwalt zustande und beschränkt sich auf die konkrete Auskunft.
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