10.11.2021
Dass sich Inkassounternehmen an Regeln und Gesetze halten, ist selbstverständlich. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU, zu denen auch die Saldaris GmbH gehört, gehen aber noch einen Schritt weiter. Schon lange sind in der Satzung des Branchenverbands berufsrechtliche Richtlinien fest verankert. Außerdem ist für jedes BDIU-Mitglied selbstverständlich, dass es unter Kontrolle der Beschwerdestelle und damit der Ombudsfrau des BDIU steht. Das heißt: Die Selbstverpflichtung zu einem fairen und verantwortungsvollen Inkasso ist von allen Betroffenen, insbesondere Schuldner-innen und Schuldner, die Kontakt mit einem BDIU-Inkassounternehmen haben, in der Praxis einforderbar.
Den BDIU-Mitgliedern war aber lange auch schon klar, dass eine solche Selbstverpflichtung allein nicht ausreicht, um der wachsenden Verantwortung des Forderungsmanagements auf Dauer gerecht zu werden. Und so startete schon früh der Diskussionsprozess für einen noch viel umfassenderen Verhaltenskodex: den Code of Conduct für faires Inkasso, der den Prinzipien von Selbst- und Co-Regulierung folgt. Der Code of Conduct klärt dabei vor allem, wie Inkassounternehmen mit Verbrauchern bzw. Schuldnern kommunizieren. Er beschreibt die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Informationsplichten für die Inkassounternehmen, klärt, welche Kosten und Gebühren für die Rechtsdienstleistung entstehen und welche Rechte Verbraucher gegenüber den Inkassodienstleistern, etwa durch Rückfragen oder Reklamationen, geltend machen können.
Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, sagt dazu: „Der Code ist auch ein Ausdruck von Haltung. Dass sich Inkassodienstleister an Gesetze halten, ist selbstverständlich. Natürlich ist Inkasso vorrangig dem Gläubiger verpflichtet. Es geht um Rechtsdurchsetzung. Wir möchten das aber mit den säumigen Verbrauchern gemeinsam erreichen, nicht gegen sie. Durch unsere Selbstregulierung wollen wir diesen Anspruch nun zum Branchenstandard machen.“
Die Ombudsfrau des Verbandes, die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, unterstützt den Code of Conduct. „Als ehemalige Justizministerin weiß ich: Mit Gesetzen kann man nicht alles regeln. Selbstregulierung hilft, wenn sie das Gesetz aufgreift, konkretisiert und ergänzt. Der BDIU widmet sich auch Konfliktfeldern, für die Gesetze teilweise zu abstrakt wären. Darüber werden wichtige Gesetzespassagen in verständlicher Form zusammengefasst. Das hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern, denn das Inkassorecht ist unübersichtlich auf viele Gesetzbücher verteilt.“
Hier geht es direkt zum Code of Conduct:
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